Alles hat seine Zeit...

Alles hat seine Zeit, auch das Sterben und Trauern.

Wenn ein Mensch gestorben ist, müssen Angehörige, Freunde und Verwandte Abschied nehmen. Die Bestattung ist dabei der bedeutsamste aber meist auch schwierigste Schritt. Gerade am Grab wird uns die Endgültigkeit des Abschieds von dieser Welt deutlich bewusst.

Von Anfang an hat die Kirche ihre Toten zur letzten Ruhe geleitet und trauernde Angehörige dabei begleitet: Mit guten Worten gegen den Tod, der uns sonst stumm macht, mit Gebeten, die von Hoffnung getragen sind und mit dem Segenszuspruch, im Vertrauen auf Gott, der das Leben will und dessen Liebe am Tod nicht halt macht.

Im Mittelpunkt jeder Trauerfeier steht deshalb die Verkündigung des Evangeliums an die Lebenden. Weil Jesus auferstanden ist, glauben wir, dass jeder Mensch mit dem Tod nicht in einem "aus und vorbei" verloren geht, sondern in Gott geborgen ist und ewige Heimat findet. Diese Gewissheit hat Christinnen und Christen zu allen Zeiten Trost und Zuversicht gegeben.

Trauern ist eine ganz persönliche Angelegenheit und braucht Zeit. Die Beschäftigung mit dem Tod hilft, die eigene Begrenztheit, Verletzlichkeit und Endlichkeit wahrzunehmen. 

Nicht immer sterben Menschen „alt und lebenssatt“. Unfälle oder Krankheiten reißen Menschen mitten aus dem Leben, Eltern müssen Abschied nehmen von ihrem tot geborenen Kind. Pfarrerinnen und Pfarrer sind da und bieten Begleitung an. Jeder Beerdigung geht ein seelsorgerliches Trauergespräch mit den Angehörigen voraus. Hier finden Trauer, Erinnerung und persönliche Fragen ihren Platz. Hier kann vereinbart werden, wie die Bestattungsfeier gestaltet werden soll. Für die Pfarrerin oder den Pfarrer ist es  wichtig, sich ein Bild von der verstorbenen Person machen zu können, so wie die Person war und mit den Angehörigen gelebt hat. Nicht alles, was hier gesprochen wird, kann und muss in die Trauerfeier einfließen. Diese soll zum Abschied in einem liebevollen Licht vor Augenstellen, was das Leben eines Verstorbenen und das Leben mit den Angehörigen geprägt und ausgemacht hat.

 

Wissenswertes zur kirchlichen Trauerfeier

Eine christliche Bestattung ist ein Gottesdienst anlässlich des Todes eines Gemeindegliedes, zu dem die ganze Gemeinde eingeladen ist. Im Mittelpunkt des Gottesdienstes steht die Verkündigung des Evangeliums Jesu Christi, dem für uns gekreuzigten und auferstandenen Herrn. Die christliche Bestattung geschieht im Vertrauen darauf, dass das Leben bei Gott ewig ist. Zur Trauerfeier versammeln sich Verwandte, Freunde und andere Gemeindeglieder, um gemeinsam den oder die Verstorbene auf ihrem letzten Weg zu begleiten – in der Aussegnungshalle, in der Kirche und am Grab. Sie ist ein würdiges Geleit für die Verstorbenen und gibt denen Zuspruch und Trost, die zurückbleiben. Lieder und Gebete helfen Worte zu finden.

Selbstverständlich wird jeder Mensch, der Mitglied der Kirche ist, mit einer Trauerfeier verabschiedet und auf dem Friedhof beigesetzt. Die kirchliche Lehre lehnt zwar aufgrund des 5. Gebotes: „Du sollst nicht töten!“ den Suizid ab. Aber sie verweigert weder dem Verstorbenen die kirchliche Bestattung noch den Angehörigen die notwendige seelsorgerliche Begleitung. 
Man sollte nicht richten über jemanden, der nur Dunkel siehtXXXXXXXX

Wer aus der Kirche ausgetreten ist, hat damit den Wunsch erklärt, dass er auf seine Pflichten und auf seine Rechte innerhalb der Gemeinde verzichtet. Dies schließt auch den bewussten Verzicht auf eine kirchliche Bestattung ein. Dieser Wunsch des Ausgetretenen sollte respektiert werden. 
Wenn Sie als Angehörige Trost und kirchlichen Beistand suchen, können Sie sich selbstverständlich gern an Ihre Pfarrerin oder Ihren Pfarrer wenden. In besonderen Fällen kann aus seelsorgerlichen Gründen ein Trostgottesdienst bzw. eine kirchliche Trauerfeier stattfinden. Sprechen Sie mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer darüber.

Häufig äußern Menschen Wünsche hinsichtlich der Form ihrer Bestattung. Diese Wünsche sollten im Rahmen der Möglichkeit auch respektiert werden. Wenn die Bestattungsform im Testament erwähnt ist, müssen Sie sich als Angehörige daran halten. 
Wenn keine Wünsche geäußert wurden, entscheiden die nächsten Verwandten. Sprechen Sie gern mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer über persönliche Wünsche zur Liedauswahl oder über die Möglichkeit besonderer Formen der Bestattung.

Nein. Die Bestattung erfolgt in der eigenen Konfession. Auch eine Evangelische Trauerfeier für Menschen anderer christlicher Konfessionen ist möglich, wenn es dem Wunsch des Verstorbenen und seiner Angehörigen entspricht. Sprechen Sie bitte mit dem zuständigen Pfarramt. 

Grundsätzlich sind Sie an das zuständige Gemeindepfarramt verwiesen. Suchen Sie sich eine andere Pfarrerin oder einen anderen Pfarrer, z.B. weil der Ihnen oder dem Verstorbenen besonders nahe stand, benötigen Sie einen Abmeldeschein, der Ihnen vom zuständigen Pfarramt ausgestellt wird.XXXXXXXXXX

Grundsätzlich kann die Bestattung als Erdbegräbnis oder als Feuerbestattung geschehen. Eine Sonderform der Feuerbestattung ist die Seebestattung, bei der die Urne im Meer versenkt wird. 
Bei einer Feuerbestattung verabschiedet sich die Trauergemeinde meist im Anschluss an die Trauerfeier vor dem Sarg. Die Urne wird später mit einer kurzen Feier auf einem Urnenfeld des Friedhofes beigesetzt. Wenn möglich wird auch die Trauerfeier und Beisetzung in Gegenwart der Urne gefeiert, ähnlich dem Ablauf einer traditionellen Erdbestattung.
Im Gegensatz zur normalen Feuerbestattung wird bei einer anonymen Bestattung die Urne auf einem anonymen Feld (meist unter einer Rasenfläche) – in Abwesenheit der Angehörigen – beigesetzt. Von manchen Angehörigen wird diese Form der Beisetzung als problematisch empfunden, da sie keinen Ort für ihre Trauer finden. 
Als neue Bestattungsform etablieren sich zurzeit die Friedwälder. Dabei wird die Asche des oder der Toten in einer biologisch abbaubaren Urne zwischen den Wurzeln eines Baumes beigesetzt. Der Baum ist Grab und Grabmal zugleich. Sofern die Möglichkeit besteht, die Bestattungsstelle mit dem Namen des Verstorbenen und einer christlichen Glaubenssymbolik (Kreuz, Fisch, Kelch) zu versehen, bestehen von Seiten der Kirche keine grundsätzlichen Einwände gegen das Konzept. Die Rückkehr des toten Leibes in den Naturkreislauf wird auch in der Bestattungsliturgie ausdrücklich benannt, wenn es heißt: „Erde zu Erde ...“ Sie wird aber ausdrücklich mit dem Zuspruch der Auferstehung verbunden. Diese Hoffnung macht die christliche Bestattung aus. Problematisch ist für Angehörige oft, dass meist keinerlei Blumen mit zum Bestattungsbaum gelegt werden dürfen. Außerdem ist je nach Witterung in Mobilität ein späterer Besuch am Grab sehr schwierig.

Seitens der Kirche gibt es dabei keine Probleme. Ob die jeweiligen Ordnungen der örtlichen Friedhofsverwaltungen eine Bestattung Auswärtiger zulassen, muss im Einzelfall geklärt werden.

Nach der alten Tradition wurde von der oder dem Verstorbenen im Haus Abschied genommen. Heute geschieht das vor allem in Krankenhäusern, Altenheimen und Hospizen. Die Tradition der Aussegnung des Verstorbenen im Wohnhaus kann und darf jederzeit wieder belebt werden.


Der Gesang kann hilfreich sein und den Trauernden in ihrem Schmerz Trost spenden. Die vertrauten Lieder helfen, die Sprachlosigkeit zu überwinden. Auch wenn Sie selbst nicht singen wollen oder können, gibt es meist Menschen im Trauergottesdienst, die mitsingen und denen es hilft und gut tut. 
Musik ist bei Trauerfeiern auch üblich um den Ablauf mitzugestalten, als Wechsel zu den gesprochenen Worten.
Es können aber auch ein oder zwei Instrumental- oder Orgelstücke gespielt werden oder Stücke als Tonaufnahmen eingespielt werden, vor allem, wenn sie dem Verstorbenen zu Lebzeiten wichtig waren. Oft drücken auch bekannte populäre Lieder auch aus, was Angehörige empfinden aber selbst schwer in Worte fassen können. 
Aber man sollte achtsam mit Liedwünschen umgehen, da sie in der emotional dichten Situation der Trauerfeier viele Trauernde sehr tief berühren. Manchmal tut das mehr weh als es hilft oder trägt. Sprechen Sie ihre Wünsche und Vorstellungen beim Trauergespräch mit ihrem Pfarrer an, der hilft ihnen gerne weiter.

Das ist möglich, wie z.B. auch Beiträge des Vereins, dem die oder der Verstorbene anghörte. Solche Beteiligungen sind jedoch nicht Teil des Gottesdienstes und schließen sich in der Regel der kirchlichen Trauerfeier an, finden also zumeist am Grab nach dem Segen statt. Auch hier sollten sich Angehörige bzw. Vertreter der Gruppen, die einen Nachruf sprechen möchten mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin abstimmen, was ortsüblich und sinnvoll möglich ist, um die Würde des Anlasses nicht unachtsam zu verletzen.

Für die Begleitung der Angehörigen und die Gestaltung der Feier durch ihren Pfarrer entstehen grundsätzlich keine Kosten!
Auch die Nutzung unserer Kirchen für Trauergottesdienste steht allen unseren Gemeindegliedern kostenlos zur Verfügung.
Dort wird, wie bei anderen Gottesdiensten auch, um ein Opfergeld für die Arbeit unserer Gemeinde gebeten.

Kosten entstehen allerdings für die vom Bestattungsinstitut erbrachten Leistungen, den Sarg oder eine Urne, das Grab und Blumenschluck oder Gebühren für die Nutzung der Friedhofskapelle und auch eventuell für besondere musikalische Beiträge. Darüber informiert Sie ihr Bestattungsinstitut gern.

Zunächst ist ihr Pfarrer bzw. ihre Pfarrerin jederzeit gerne für Sie da, wenn Sie das Bedürfnis nach einem vertraulichen Gespräch haben.

In unserer Kirchengemeinde ist es üblich, in einem der auf die Trauerfeier nachfolgenden Gemeindegottesdienst noch einmal Fürbitte für Verstorbene zu halten. Außerdem laden wir alle trauernden Angehörigen zu einem Gedenkgottesdienst an Ewigkeitssonntag ein. In diesem besonderen Gottesdienst gedenken wir allen im zurückliegenden Kirchenjahr verstorbenen Menschen, nennen ihre Namen und zünden Kerzen an zum Zeichen unserer Hoffnung.

Über unsere Gemeinde hinaus gibt es regional und überregional verschiedene Angebote und Gruppen für trauernde Angehörige. Spezielle Angebote wenden sich zum Beispiel an Eltern, die ein Kind verloren haben, oder an Angehörige nach einem Suizid in der Familie.